Ein Druckluftbehälter als Puffer- und Speichermedium dämpft die Pulsation und gleicht eine schwankende Druckluftentnahme im Netz aus. Darüber hinaus kann ein Druckluftbehälter als Kondensatabscheider eingesetzt werden. Wir beraten Sie bei der Dimensionierung des passenden Druckluftbehälters, übernehmen die Inbetriebnahme und Vorbereitung für die Prüfung des Behälters nach der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV durch eine zentrale Überwachungsstelle (z. B. TÜV).
Übersicht Druckluftbehälter
Typ | Druckbehälter | Hochdruckbehälter | Vakuumbehälter | Sonderbehälter |
Ausführung | stehend; liegend | stehend; liegend | stehend; liegend | stehend liegend |
Druckbereich | 11 bar; 16 bar | 17 bar – 41 bar | -1 bar | auf Anfrage |
Volumen | 50 l – 10.000 l | 50 l – 3.000 l | 50 l – 3.000 l | auf Anfrage |
Material | grundiert innen/außen feuerverzinkt; Edelstahl | grundiert innen/außen feuerverzinkt; Edelstahl | grundiert innen/außen feuerverzinkt; Edelstahl | grundiert innen/außen feuerverzinkt; Edelstahl |
Prüfvorschriften für Druckluftbehälter
Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV im Jahr 2015 brachte Neuerungen zu den Prüfpflichten bei Druckbehältern.
§ 15 BetrSichV, Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
Mit der Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen vor Wiederinbetriebnahme und vor erstmaliger Inbetriebnahme wird nach prüfpflichtigen Änderungen festgestellt, ob
Druckvolumen | Prüfung durch |
<200 l | befähigte Person |
>200 l | Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS) |
§ 16 BetrSichV, Wiederkehrende Prüfung
Inhalt wiederkehrender Prüfungen ist der sichere Zustand der überwachungsbedürftigen Druckanlage hinsichtlich des Betriebs. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Frist für die nächste wiederkehrende Prüfung festgelegt wurde.
Die Prüffristen werden anhand der Behälterpapiere in der sicherheitstechnischen Bewertung festgelegt. Als Höchstgrenze für die wiederkehrenden Prüfungen gelten in Deutschland 5 Jahre für die innere Prüfung und 10 Jahre für die Festigkeitsprüfung.
Druckvolumen | Prüfung durch |
<1.000 l | befähigte Person |
>1.000 l | Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS) |